TRAPP DESIGN - individuelles Grafikdesign, Webdesign aus Mülheim Ruhr

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Einwilligung zu Cookies - Opt-In/Opt-Out

Braucht man nun eine Einwilligung mit Checkbox-Lösung, oder nicht?

Aus meiner Sicht ganz klar, einfach Plugins von externen Firmen laden, und dann noch aus nicht EU-Ländern, sollte man seinen Kunden ohne Zustimmung nicht zumuten.

Daher meine Empfehlung
Verwenden Sie auf Ihrer Website Social Media Plugins, Google Tracking Codes oder anderen externe Service wie Google Maps sollten Sie diese Tools entweder deaktivieren oder Ihre Website mit einer Opt-Out Lösung ausstatten lassen.

Wir verhalten uns wie folgt:

  • Der Datenschutzbeauftragte des Kunden soll es vorgeben. 
  • Der auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwalt des Kunden hat es zu entscheiden
  •  Sie als Kunde entscheiden selbst. 
  • Der Kunde nimmt unsere Empfehlung an, stellt uns aber, egal bei welcher Entscheidung von der Verantwortung schriftlich frei. 

Die Verantwortung liegt bei Ihnen.

Besten Gruß

Günter Trapp

Weitere Informationen:
BGH Urteil vom 28. Mai 2020
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